Liebe Leserinnen und Leser,
Wichtiger Erfolg in Elmpt: Bebauungsplan vorläufig vom Oberverwaltungsgericht ausgesetzt
Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen heute beschlossen hat, den Bebauungsplan für Elmpt vorläufig auszusetzen. Das bedeutet, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren keine Bauarbeiten stattfinden dürfen. Das Eilverfahren ist damit erfolgreich abgeschlossen; gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel mehr möglich.
Obwohl noch keine Entscheidung in der Hauptsache getroffen wurde, hat das Gericht festgestellt, dass der mögliche Schaden für das Vogelschutzgebiet so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Aussetzung notwendig war. Dies stellt einen wichtigen und hoffnungsvollen Schritt zum Schutz der Natur in Elmpt dar.
Das Verfahren wurde von der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. gegen die Gemeinde Niederkrüchten eingeleitet. Ein zentrales Argument war, dass frühere illegale Zerstörungen von Naturschutzgebieten kein Grund sein dürfen, auch die Wiederherstellung bereits teilweise zerstörter europäisch geschützter Gebiete zu behindern.
Wir danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern herzlich für ihr Engagement und rufen dazu auf, uns weiterhin auch finanziell zu unterstützen. Nur gemeinsam können wir auch im Hauptverfahren einen Erfolg erzielen.
Gemeinsam setzen wir uns für den Schutz der Natur in Elmpt ein!
Team Grünes Grenzland
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