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Infobrief / Nieuwsbrief

Sonderausgabe März 2026 / Speciale editie Maart 2026

DJI_0744 Meinweg Rolvennen met windturbines rood

Vogelperspektive auf die Rolvennen im Nationalpark Meinweg mit geplanten Windkraftanlagen /

Vogelvlucht perspectief van de Rolvennen in Meinweg Nationaal Park met geplande windturbines

Liebe Leserinnen und Leser,

LNU NRW: Gericht trifft widersprüchliche Aussagen zu geplanten Windrädern in Elmpt

 

Mit Verwunderung nimmt die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) NRW e.V. das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG)  in Münster zu den geplanten Windenergieanlagen auf dem ehemaligen Flugplatz der britischen Streitkräfte in Niederkrüchten-Elmpt (Kreis Viersen), unweit der Grenze zu den Niederlanden, zur Kenntnis.

 

Obwohl die Ausführungen des Gerichts im Eilverfahren darlegen, dass die Genehmigung rechtswidrig ist, begründet es seine Entscheidung mit der Annahme die Rechtslage sei offen. 

 

Insbesondere geht das OVG nicht ein auf das besonders von der LNU respektive ihrem Mitgliedsverband „Grünes Grenzland“ aufgeführte Argument, die Windräder griffen in das faktische Vogelschutzgebiet ein. Ohne eine Prüfung dieser Frage, hätte die Rechtslage auf keinen Fall als offen eingestuft werden dürfen.

 

Für die LNU heißt dies: Die Windräder können errichtet werden. Im Hauptverfahren aber kann die im Eilverfahren getroffene Entscheidung wieder aufgehoben werden aufgrund bisher noch offener Rechtslage. Ob ein Investor angesichts dieser „offenen Rechtslage“ investieren will, erscheint eher fraglich.

 

Die vollständige Analyse des Anwalts der LNU finden Sie hier.

 

Team Grünes Grenzland

Beste lezers,

LNU NRW: Gericht trifft widersprüchliche Aussagen zu geplanten Windrädern in Elmpt

 

Mit Verwunderung nimmt die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) NRW e.V. das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster zu den geplanten Windenergieanlagen auf dem ehemaligen Flugplatz der britischen Streitkräfte in Niederkrüchten-Elmpt (Kreis Viersen), unweit der Grenze zu den Niederlanden, zur Kenntnis

 

Obwohl die Ausführungen des Gerichts im Eilverfahren darlegen, dass die Genehmigung rechtswidrig ist, begründet es seine Entscheidung mit der Annahme die Rechtslage sei offen.

 

Insbesondere geht das OVG nicht ein auf die besonders von der LNU respektive ihrem Mitgliedsverband „Grünes Grenzland“ aufgeführten Argument, die Windräder griffen in das faktische Vogelschutzgebiet ein. Ohne eine Prüfung dieser Frage, hätte die Rechtslage auf keinen Fall als offen eingestuft werden dürfen

 

Für die LNU heißt dies: Die Windräder können errichtet werden. Im Hauptverfahren aber kann die im Eilverfahren getroffene Entscheidung wieder aufgehoben werden aufgrund bisher noch offener Rechtslage. Ob ein Investor angesichts dieser „offenen Rechtslage“ investieren will, erscheint eher fraglich.

 

De volledige analyse van de advocaat van de LNU vindt u hier.

 

Team Groen Grensland

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