Aktuell 2026
LNU NRW: Gericht trifft widersprüchliche Aussagen zu geplanten Windrädern in Elmpt (29 03 2026)
Mit Verwunderung nimmt die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt (LNU) NRW e.V. das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster zu den geplanten Windenergieanlagen auf dem ehemaligen Flugplatz der britischen Streitkräfte in Niederkrüchten-Elmpt (Kreis Viersen), unweit der Grenze zu den Niederlanden, zur Kenntnis
Obwohl die Ausführungen des Gerichts im Eilverfahren darlegen, dass die Genehmigung rechtswidrig ist, begründet es seine Entscheidung mit der Annahme die Rechtslage sei offen.
Insbesondere geht das OVG nicht ein auf die besonders von der LNU respektive ihrem Mitgliedsverband „Grünes Grenzland“ aufgeführten Argument, die Windräder griffen in das faktische Vogelschutzgebiet ein. Ohne eine Prüfung dieser Frage, hätte die Rechtslage auf keinen Fall als offen eingestuft werden dürfen
Für die LNU heißt dies: Die Windräder können errichtet werden. Im Hauptverfahren aber kann die im Eilverfahren getroffene Entscheidung wieder aufgehoben werden aufgrund bisher noch offener Rechtslage. Ob ein Investor angesichts dieser „offenen Rechtslage“ investieren will, erscheint eher fraglich.
Die vollständige Analyse der LNU finden Sie hier.
Das Urteil des Gerichts finden Sie hier.
Vergleichsvorschlag der Gemeinde Niederkrüchten völlig inakzeptabel
06.03.2026
Wir haben den unserer Dachorganisation LNU vorgelegten Vergleichsvorschlag der Gemeinde sorgfältig geprüft. Als direkt betroffene Partei muss Groen Grensland jedoch feststellen, dass dieser Vorschlag nicht akzeptabel ist.
Zunächst einmal möchten wir darauf hinweisen, dass ihr Schreiben zu Unrecht den Eindruck erweckt, dass die wichtigsten Kritikpunkte unsererseits geprüft worden seien und dass diesbezüglich eine wesentliche Einigung erzielt worden sei. Von einer (vorläufigen) Einigung kann jedoch keine Rede sein. Im Gegenteil: Auf unsere wesentlichen Einwände wird inhaltlich überhaupt nicht eingegangen.
Im Allgemeinen werden unsere Hauptpunkte weitgehend völlig außer Acht gelassen. Nur ein Punkt – zusätzliche Bewirtschaftungs- und Gestaltungsmaßnahmen innerhalb des (tatsächlichen) Vogelschutzgebiets – wird teilweise angesprochen.
Wesentliche Anforderungen, darunter die Anwendung der niederländischen Stickstoffnormen und die Anwendung des AZA-Tests, d. h. die Prüfung von Alternativen, zwingender Notwendigkeit und Ausgleichsmöglichkeiten, darunter auch die Anerkennung des tatsächlichen Vogelschutzgebiets als harte Grenze, die Bereitstellung von erheblichen zusätzlichen Ausgleichsflächen, der Verzicht auf neue Infrastruktur (Autobahnanschluss), der Bebauungsplan West, eine zusätzliche Kläranlage im Schwalmtal, Windkraftanlagen auf der ehemaligen Start- und Landebahn sowie vollständige Transparenz bleiben unerfüllt.
Was den vorgeschlagenen Erdwall betrifft, so reicht ein Wall von 6 bis 8 Metern offensichtlich nicht aus, um die Licht- und Lärmauswirkungen der geplanten Bebauung mit einer Höhe von 30 bis 40 Metern wirksam zu mindern. Darüber hinaus würde der Bau mit dem Verschwinden ökologisch wertvoller Magerrasenflächen einhergehen. Das zugrunde liegende Problem bleibt damit unberührt: Ein Gewerbegebiet dieser Größe ist an diesem Standort räumlich und ökologisch unvereinbar.
Auch der Maßnahmenplan „Shelter Süd-Ost” wirft grundlegende Fragen auf. Im Anhang wird fälschlicherweise angenommen, dass Shelter West Teil von Elmpt Ost sei, obwohl dieses Gebiet zu Elmpt West gehört. Außerdem bleibt unklar, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen ausschließlich als Ausgleich für Elmpt Ost oder für das gesamte FNP-61-Gebiet gedacht sind.
Diese Unklarheiten sowie die Tatsache, dass die vorgeschlagenen Bewirtschaftungs- und Gestaltungsmaßnahmen zu den regulären Tätigkeiten innerhalb eines Vogelschutzgebiets gehören und daher kaum einen zusätzlichen Naturwert bieten, untergraben sowohl die rechtliche als auch die ökologische Tragfähigkeit des Vorschlags.
In Anbetracht des Vorstehenden sieht Groen Grensland keine Grundlage für eine gütliche Einigung. Was uns betrifft, wird das laufende Verfahren daher fortgesetzt.
Stellungnahme des Rechtsanwalts im Namen der LNU vom 6. März 2026
Groen Grensland fordert kanadischen Pensionsfonds auf, Investition zu überdenken
03.03.2026
Groen Grensland – Grünes Grenzland e.V. fordert den kanadischen Pensionsfonds HOOPP auf, sein Engagement im Logistikprojekt Javelin Park Niederrhein kritisch zu überdenken. Nach Ansicht der Organisation stellt das Projekt eine ernsthafte Bedrohung für empfindliche Natura-2000-Gebiete in der deutsch-niederländischen Grenzregion dar.
Das geplante Projekt sieht den Bau eines Logistik- und Industriekomplexes mit einer Fläche von etwa 150 bis 200 Hektar direkt am Rande mehrerer Naturschutzgebiete vor. Laut Groen Grensland wird das Projekt zu Unrecht als nachhaltige und klimaneutrale Initiative dargestellt.
„Wir betrachten dies nicht als ein grünes Projekt, sondern als eine Entwicklung, die wertvolle Natur und Biodiversität unter Druck setzt“, sagt der Vorstand von Groen Grensland. „Die Behauptungen über Klimaneutralität und Naturschutz sind unserer Meinung nach irreführend.“
Große Belastung für Natur und Umwelt
Nach Angaben der Organisation wird das Projekt zu einem starken Anstieg des Verkehrsaufkommens führen – möglicherweise um mehr als 20.000 zusätzliche Fahrzeuge pro Tag – auf Straßen entlang empfindlicher Naturgebiete. Darüber hinaus würden permanente logistische Aktivitäten zu zusätzlichen Stickstoffemissionen, Lärmbelästigung und Lichtverschmutzung führen.
Laut Groen Grensland können die geplanten Sonnenkollektoren und Windkraftanlagen den ökologischen Schaden nicht ausgleichen. Außerdem sind die Windkraftanlagen in einem Vogelschutzgebiet geplant.
Rechtliche Zweifel
Auch rechtlich steht das Projekt unter Druck. Am 28. April 2025 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Bebauungsplan für einen Teil des Projekts vorläufig ausgesetzt. Laut Groen Grensland zeigt dieses Urteil, dass ernsthafte Fragen hinsichtlich der Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiete und der Einhaltung europäischer Naturschutzvorschriften bestehen.
Aufruf an Investoren
Groen Grensland fordert den Investor HOOPP auf, weitere Investitionen vorläufig auszusetzen, mehr Transparenz hinsichtlich der Umweltbewertungen zu schaffen und zu prüfen, ob das Projekt mit seiner Politik für nachhaltige und verantwortungsbewusste Investitionen (ESG) vereinbar ist.
Gleichzeitig plädieren wir für Investitionen, die tatsächlich einen Beitrag zum Naturschutz und Klimaschutz leisten, wie beispielsweise die Sanierung bestehender Industriegelände, Energiesparprojekte und die Renaturierung in der Grenzregion.
„Investoren tragen Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Projekte. Wir hoffen, dass HOOPP sich für echte Nachhaltigkeit und den Schutz der einzigartigen Natur in unserer Grenzregion entscheidet.“
Grünes Grenzland hat den Pensionsfonds gebeten, innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich zu antworten, und ist offen für Gespräche mit den betroffenen Parteien.
Urteil zum Biomassekraftwerk von Bee Green Wallonia und Bedeutung für das Industriegebiet Elmpt
Der belgische Staatsrat hat am 13. Januar 2026 die Genehmigung für das Biomassekraftwerk von Bee Green Wallonia in Lixhe (Visé) aufgehoben, da die Auswirkungen von Stickstoff und anderen Schadstoffen auf Natura-2000-Gebiete in Wallonien, Flandern und den Niederlanden nicht sorgfältig, vollständig und wissenschaftlich fundiert bewertet wurden.
Für Grünes Grenzland und das Verfahren vor dem OVG Münster zum Bebauungsplan Elmpt 131 „Javelin Park Ost” sind drei Punkte wichtig.
Erstens unterstützt die wallonische Rechtsprechung die Kritik an den auch in Deutschland geltenden Schwellenwerten. Auch in Elmpt wurde im Genehmigungsverfahren ein Mindestwert von 21 mol/ha/Jahr (0,3 kg N/ha/Jahr) für Stickstoff, der sogenannte Abschneidewert, angewendet. Zusätzlicher Stickstoff in stark überlasteten Lebensräumen kann nicht ohne erschöpfende, lebensraumspezifische Begründung durch eine generische Zahl oder einen Prozentsatz als irrelevant abgetan werden.
Zweitens zeigt dieses Urteil, dass ein oberstes Verwaltungsgericht in der Region die niederländischen Gemeinden und Provinzen als Betroffene bei grenzüberschreitenden Stickstoff- und anderen Emissionen anerkennt, genau wie es bei Elmpt der Fall ist, wo AERIUS-Berechnungen zusätzliche Depositionen von mehr als 2 mol N/ha/Jahr auf bereits überlasteten Lebensräumen unter anderem im Meinweg, Schwalmdal und Rurtal zeigen. Die Entscheidung der Provinz Limburg, das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einzustellen, ist daher, gelinde gesagt, eine verpasste Chance.
Drittens bestätigt das Urteil, dass grenzüberschreitende Natura-Interessen und das Aarhus-Recht auf gerichtlichen Schutz schwerer wiegen als politischer oder wirtschaftlicher Druck; der Rat hebt ein politisch gewünschtes Projekt auf, weil die Naturprüfung für internationale Natura-Gebiete unzureichend ist.
Dies untermauert die Linie, dass Naturschutz und Vorsorge im europäischen Recht ein eigenes Gewicht haben, das weder in Belgien noch in Deutschland oder den Niederlanden durch administrative Vereinbarungen oder verfahrenstechnische Tricks beiseite geschoben werden kann.
Windkraftanlagen Elmpt, wiederholter Antrag auf Ruhen von Baumaßnahmen während des Gerichtsprozesses
Am ehemaligen Militärflugplatz Elmpt, nahe der niederländischen Grenze, wurde eine Genehmigung für den Bau von fünf großen Windkraftanlagen erteilt. Gegen diese Genehmigung hat die Naturschutzorganisation Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) Berufung eingelegt. Die Organisation hat beim Gericht beantragt, die Genehmigung vorläufig auszusetzen, da sie befürchtet, dass sonst wertvolle Natur irreversibel geschädigt und gegen europäisches Naturschutzrecht verstoßen wird.
Der Grund für den wiederholten Antrag vom 26. Januar 2026 auf Verpflichtung Ruhen von Baumaßnahmen bis zum Abschluss des laufenden Gerichtsprozesses liegt im Verlauf des Verfahrens. Bereits im Juli 2025 hatte die LNU den Richter gebeten, die Gültigkeit der Genehmigung vorübergehend auszusetzen, damit zunächst eine inhaltliche Prüfung des Falls erfolgen konnte. Der Bauträger erklärte damals, dass der Bau der Windkraftanlagen vorerst nicht anstehe, unter anderem weil zunächst noch ein Ausschreibungsverfahren durchlaufen werden müsse. Das Verfahren wurde verzögert, weil die Verwaltung die Unterlagen erst sehr verspätet vorgelegt hat. Inzwischen sind diese Monate vergangen, ohne dass das Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Bauträger noch während des laufenden Verfahrens mit den Bauarbeiten beginnt. In diesem Fall könnten Tatsachen geschaffen werden, die nicht mehr rückgängig zu machen sind, wie beispielsweise der Verlust von Lebensraum und die Störung empfindlicher Vogelpopulationen. Genau das möchte die LNU verhindern.
Der Kern des Streits besteht darin, dass die Windkraftanlagen in einem Gebiet geplant sind, das direkt an das europäische Vogelschutzgebiet Schwalm-Nette-Platte grenzt. Nach Ansicht der LNU liegt ein wesentlicher Teil des Projektgebiets zu Unrecht außerhalb der offiziellen Grenze dieses Naturschutzgebiets. Aus ökologischer Sicht gehört das Gebiet jedoch durchaus dazu. Im europäischen Recht gibt es dafür den Begriff „de facto Vogelschutzgebiet”: ein Gebiet, das für geschützte Vogelarten so wichtig ist, dass es denselben Schutz verdient wie ein offiziell ausgewiesenes Naturschutzgebiet.
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