Leider hat der Kreis Viersen die Einwände gegen die geplanten Windräder in Dam für unbegründet erklärt. Der Kreis begründet seine Ablehnung unter anderem damit, dass solange das Ziel der Regierung, 1,8 Prozent der Fläche in NRW mit Windenergieanlagen zu bebauen, noch nicht erreicht wurde, eigentlich alles ohne Detailprüfung genehmigt werden müsste. Außerdem führt der Kreis an, dass die beiden geplanten Windkraftanlagen zwar in geringer Entfernung zu einem Landschaftsschutzgebiet geplant sind, dies aber nur dann ein stichhaltiges Argument wäre, wenn es sich auch um ein Natura-2000-Gebiet handeln würde. Die Argumentation in Bezug auf die UVP-Pflicht, was als Windpark gilt und was nicht, sowie auf die faunistischen Aspekte scheint allen Beteiligten zu kurz gegriffen. Deshalb werden derzeit auch weitere Schritte mit einem Anwalt besprochen.
Die Pläne für den Bau von zwei neuen Windkraftanlagen in der Nähe von Dam können bis zum 5. Januar 2024 im Rathaus von Niederkrüchten eingesehen werden. Diese werden über 200 m hoch sein. Die Anlagen sollen südlich des Gewerbegebiets Dam in der Nähe der Abgrabung Mevissen errichtet werden. Einwendungen können bis einen Monat nach der öffentlichen Auslegung, also bis zum 5. Februar 2024, beim Kreis Viersen eingereicht werden.
Wir haben einen ersten Einspruch beim Kreis Viersen eingelegt, siehe hier.