Actueel 2026
Urteil zum Biomassekraftwerk von Bee Green Wallonia und Bedeutung für das Industriegebiet Elmpt
Der belgische Staatsrat hat am 13. Januar 2026 die Genehmigung für das Biomassekraftwerk von Bee Green Wallonia in Lixhe (Visé) aufgehoben, da die Auswirkungen von Stickstoff und anderen Schadstoffen auf Natura-2000-Gebiete in Wallonien, Flandern und den Niederlanden nicht sorgfältig, vollständig und wissenschaftlich fundiert bewertet wurden.
Für Grünes Grenzland und das Verfahren vor dem OVG Münster zum Bebauungsplan Elmpt 131 „Javelin Park Ost” sind drei Punkte wichtig.
Erstens unterstützt die wallonische Rechtsprechung die Kritik an den auch in Deutschland geltenden Schwellenwerten. Auch in Elmpt wurde im Genehmigungsverfahren ein Mindestwert von 21 mol/ha/Jahr (0,3 kg N/ha/Jahr) für Stickstoff, der sogenannte Abschneidewert, angewendet. Zusätzlicher Stickstoff in stark überlasteten Lebensräumen kann nicht ohne erschöpfende, lebensraumspezifische Begründung durch eine generische Zahl oder einen Prozentsatz als irrelevant abgetan werden.
Zweitens zeigt dieses Urteil, dass ein oberstes Verwaltungsgericht in der Region die niederländischen Gemeinden und Provinzen als Betroffene bei grenzüberschreitenden Stickstoff- und anderen Emissionen anerkennt, genau wie es bei Elmpt der Fall ist, wo AERIUS-Berechnungen zusätzliche Depositionen von mehr als 2 mol N/ha/Jahr auf bereits überlasteten Lebensräumen unter anderem im Meinweg, Schwalmdal und Rurtal zeigen. Die Entscheidung der Provinz Limburg, das Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einzustellen, ist daher, gelinde gesagt, eine verpasste Chance.
Drittens bestätigt das Urteil, dass grenzüberschreitende Natura-Interessen und das Aarhus-Recht auf gerichtlichen Schutz schwerer wiegen als politischer oder wirtschaftlicher Druck; der Rat hebt ein politisch gewünschtes Projekt auf, weil die Naturprüfung für internationale Natura-Gebiete unzureichend ist.
Dies untermauert die Linie, dass Naturschutz und Vorsorge im europäischen Recht ein eigenes Gewicht haben, das weder in Belgien noch in Deutschland oder den Niederlanden durch administrative Vereinbarungen oder verfahrenstechnische Tricks beiseite geschoben werden kann.
Windkraftanlagen Elmpt, wiederholter Antrag auf Ruhen von Baumaßnahmen während des Gerichtsprozesses
Am ehemaligen Militärflugplatz Elmpt, nahe der niederländischen Grenze, wurde eine Genehmigung für den Bau von fünf großen Windkraftanlagen erteilt. Gegen diese Genehmigung hat die Naturschutzorganisation Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) Berufung eingelegt. Die Organisation hat beim Gericht beantragt, die Genehmigung vorläufig auszusetzen, da sie befürchtet, dass sonst wertvolle Natur irreversibel geschädigt und gegen europäisches Naturschutzrecht verstoßen wird.
Der Grund für den wiederholten Antrag vom 26. Januar 2026 auf Verpflichtung Ruhen von Baumaßnahmen bis zum Abschluss des laufenden Gerichtsprozesses liegt im Verlauf des Verfahrens. Bereits im Juli 2025 hatte die LNU den Richter gebeten, die Gültigkeit der Genehmigung vorübergehend auszusetzen, damit zunächst eine inhaltliche Prüfung des Falls erfolgen konnte. Der Bauträger erklärte damals, dass der Bau der Windkraftanlagen vorerst nicht anstehe, unter anderem weil zunächst noch ein Ausschreibungsverfahren durchlaufen werden müsse. Das Verfahren wurde verzögert, weil die Verwaltung die Unterlagen erst sehr verspätet vorgelegt hat. Inzwischen sind diese Monate vergangen, ohne dass das Gericht eine Entscheidung getroffen hat. Dadurch besteht die Gefahr, dass der Bauträger noch während des laufenden Verfahrens mit den Bauarbeiten beginnt. In diesem Fall könnten Tatsachen geschaffen werden, die nicht mehr rückgängig zu machen sind, wie beispielsweise der Verlust von Lebensraum und die Störung empfindlicher Vogelpopulationen. Genau das möchte die LNU verhindern.
Der Kern des Streits besteht darin, dass die Windkraftanlagen in einem Gebiet geplant sind, das direkt an das europäische Vogelschutzgebiet Schwalm-Nette-Platte grenzt. Nach Ansicht der LNU liegt ein wesentlicher Teil des Projektgebiets zu Unrecht außerhalb der offiziellen Grenze dieses Naturschutzgebiets. Aus ökologischer Sicht gehört das Gebiet jedoch durchaus dazu. Im europäischen Recht gibt es dafür den Begriff „de facto Vogelschutzgebiet”: ein Gebiet, das für geschützte Vogelarten so wichtig ist, dass es denselben Schutz verdient wie ein offiziell ausgewiesenes Naturschutzgebiet.
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