Standpunkte Grünes Grenzland
Industrie- und Gewerbekomplex Javelin Park Elmpt

Standpunkte und Bürgerbeteiligung
Flächennutzungsplan (61. Änderung) "Militairgelände'' Elmpt
21. Oktober 2024, Rockwool-Stickstoffmaßnahmen drohen durch das neue Gewerbegebiet Javelin Park Elmpt sinnlos zu werden
Während das Unternehmen Rockwool, einer der größten Stickstoffemittenten in den Niederlanden, Pläne zur deutlichen Verringerung seiner Stickstoffemissionen schmiedet, drohen diese Bemühungen durch die Ansiedlung eines neuen Industriegebiets gleich hinter der Grenze in Deutschland zunichte gemacht zu werden. Der Bau des Javelin Park in Elmpt, nur wenige Kilometer vom Naturschutzgebiet De Meinweg entfernt, wird zu einem starken Anstieg der Stickstoffemissionen in der Region führen.
Rockwool investiert in umweltfreundlichere Produktion
Das in der Nähe des Meinwegs ansässige Unternehmen Rockwool erhält Fördermittel in Höhe von mehreren Millionen Euro für den Bau eines neuen erweiterten Härteofens. Dieser Ofen, der in den Jahren 2026 und 2027 gebaut werden soll, wird die Verwendung eines umweltfreundlicheren Bindemittels bei der Herstellung von Steinwolle-Dämmstoffen ermöglichen.
Dadurch könnten jährlich bis zu 42.000 Kilogramm Ammoniak eingespart werden, ein wichtiger Schritt zu einer nachhaltigeren Produktion.
Javelin Park Elmpt: eine Bedrohung für die Natur
Auf der anderen Seite der Grenze, in Deutschland, ist der Javelin Park geplant, ein Gewerbegebiet, das aufgrund des zunehmenden Verkehrs jährlich 1.569 Kilogramm Ammoniak (NH3) und 25.700 Kilogramm Stickoxide (NOx) ausstoßen soll.
Aufwischen mit dem Wasserhahn
Die Bemühungen von Rockwool können zwar einen positiven Beitrag zur Verringerung der Stickstoffemissionen in der Region leisten, doch werden diese Fortschritte durch zusätzliche Emissionen aus dem Javelin Park ernsthaft gefährdet. Der zu erwartende Anstieg der Stickstoffdeposition wird die Wirkung der geplanten Maßnahmen weitgehend zunichte machen. Der empfindliche Charakter des Meinweges bleibt damit weiter unter Druck.
In einem Brief an die Provinz Limburg rufen wir zum Handeln auf, siehe Hier
7. Mai 2024, Aufforderung an die Provinz Limburg, gegen den Beschluss der Gemeinde Niederkrüchten vorzugehen
Grünes Grenzland, die Natuur en Milieufederatie Limburg und die Milieu- und Heemkundevereniging Swalmen haben die Provinz Limburg aufgefordert, gegen den Beschluss des Gemeinderats von Niederkrüchten vorzugehen.
Dieser Beschluss vom 19. März 2024 sieht ein großes Gewerbegebiet von 150 ha vor. Dadurch wird die Verkehrsintensität auf der angrenzenden Autobahn A52, die bei Elmpt in die niederländische Autobahn N280 übergeht, um mehr als 20.000 Kraftfahrzeuge pro Tag zunehmen. Infolgedessen wird die Stickstoffbelastung u.a. im Nationalpark und Natura 2000-Gebiet de Meinweg erheblich zunehmen.
Da die Niederlande infolgedessen verpflichtet sind, eine Verschlechterung der Qualität eines Natura 2000-Gebiets zu verhindern, auch wenn die Ursache für diese Verschlechterung im Ausland liegt, bedeutet dies, dass die Niederlande zusätzliche Maßnahmen ergreifen müssen, um die negativen Auswirkungen dieser ausländischen Aktivitäten zu verhindern oder auszugleichen.
Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob in dem anderen Land eine Verpflichtung zu einer entsprechenden Prüfung besteht, ob eine solche Prüfung durchgeführt wurde und ob die Regierung des Nachbarlandes verpflichtet ist, solche Auswirkungen auf niederländische Gebiete zu verhindern.
Weitere Informationen:
Brief
Stickstoff-Bericht
19. März 2024, Feststellungsbeschluss 61. Änderung des Flächennutzungsplans " Militärgelände Elmpt".

Im Mittelpunkt der Ratssitzung der Gemeinde Niederkrüchten am Dienstag, 19. März 2024, stand der Beschluss über die 61. Änderung des Flächennutzungsplans "Militärgelände Elmpt". Dieser Plan, der die Umwandlung des ehemaligen Flugplatzes in Elmpt in ein Industriegebiet vorsieht, gibt den Grünen Grenzland wegen der zu erwartenden negativen Auswirkungen auf Natur und Lebensumfeld Anlass zu großer Sorge. Leider hat der Gemeinderat mehrheitlich für den Plan gestimmt.
Aus Sicht von Natur und Landschaft ist der vorgeschlagene Plan völlig inakzeptabel. Der Grundsatz "Grün bleibt grün" wird völlig ignoriert. Der direkte Lebensraum zahlreicher Organismen wird verschwinden. Die nicht hinnehmbare Stickstoffbelastung der deutschen und niederländischen N2000-Gebiete wird zu Unrecht und ohne Begründung ignoriert, ebenso wie die zu erwartende Austrocknung des Naturschutzgebietes Lüsekamp.
Grün bleibt nicht grün
Derzeit besteht von den 217 ha mehr als ein Drittel (77,4 ha) aus Grünflächen, d.h. Wald und/oder Magerrasen mit hohem ökologischen Wert. Dem Plan zufolge sollen nur 60 ha als Grünfläche und/oder Ausgleichsfläche reserviert werden. Das ist also weniger als in der derzeitigen Situation. Hinzu kommen der Bau einer zusätzlichen Zufahrtsstraße zum Golfplatz, die Realisierung eines Verkehrsknotens in einem Schutzgebiet und die Erweiterung einer Kläranlage im Swalmtal in einem Landschaftsschutzgebiet.
Grün wird also nicht grün bleiben, auch wenn die Befürworter des Plans dies behaupten.
Verlust von Lebensraum für zahlreiche Organismen
Der anerkannte Verlust von Lebensraum wird durch eine 60 ha große Ausgleichsfläche in den ehemaligen Schutzräumen südwestlich und östlich des Änderungsbereichs und im Bereich der ehemaligen Landebahn ausgeglichen. Diese Fläche ist kleiner als die jetzigen wertvollen Flächen und hat selbst schon einen hohen ökologischen Wert, so dass der Ausgleich wenig effektiv sein wird. Eine Verlagerung des Problems auf die Ebene des Bebauungsplans ist daher unverantwortlich. Aus Sicht des Artenschutzes ist die 61. Änderung des Flächennutzungsplanes daher abzulehnen.
Stickstoffablagerung in niederländischen und deutschen Natura 2000-Gebieten
Die Zunahme des Verkehrs verursacht nicht nur eine zufällige, sondern auch eine dauerhafte Zunahme der Stickstoffdeposition auf dem Meinweg und im Schwalmtal. Eine zusätzliche Vorprüfung wird nicht ausreichen. Eine so genannte Angemessenheitsprüfung, bei der der Verursacher prüft, ob die Erhaltungsziele des Natura-2000-Gebietes durch seine Tätigkeit gefährdet sind, wird in den Niederlanden laut Staatsratsbeschluss 2019 notwendig.
Zudem wird der verwendete Schwellenwert, das sogenannte Abschneidekriterium von 0,3 kg N/(ha*a) für FFH-Gebiete in Deutschland, in einer Überlastungssituation mit hoher Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten (siehe Urteil vom 19. Mai 2023 in den Niederlanden), weil die Erhaltungsziele für europäische Naturschutzgebiete so niemals erreicht werden können.
Wird ein genehmigungsfreier Schwellenwert angewandt, wie es derzeit in Deutschland der Fall ist, können bei vielen Projekten die Stickstoffemissionen bis zur Deposition dieses Schwellenwertes erhöht werden. Kumulativ kann sich die Belastung der bereits stark belasteten Natur erheblich erhöhen. Die Verwendung eines Schwellenwerts ist daher nur dann vertretbar, wenn der Staat mit Maßnahmen sicherstellen kann, dass trotz der möglichen kumulativen Erhöhung die Deposition in der Natur nicht zunimmt bzw. ausreichend abnimmt, wenn dies für die Lebensräume erforderlich ist. Dies ist in Deutschland derzeit nicht geregelt.
Wie in den Niederlanden wurde auch in Flandern am 25. Februar 2021 ein Stickstoffurteil verkündet, dem mehrere weitere Urteile folgten.
Austrocknung des Lüsekamps
Künftige Grundwasserentnahmen durch die sich dort ansiedelnden Unternehmen werden nicht berücksichtigt. Dass der Wasserverbrauch steigen wird, ist angesichts der geplanten Erweiterung der Kläranlage in Overhetfeld sicher. Die Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung 2023 von Grünes Grenzland, MHVS, NMF Limburg aus dem Jahr 2023, in denen plausibel dargelegt wird, dass der Plan zu einer wahrscheinlichen Austrocknung des Lüsekamps führen wird, sind von der Gemeinde nicht beantwortet worden.
Eingabereaktionen
Ein umfassender Einspruch mit vier Anhängen wurde von Grünes Grenzland am 30. Oktober 2023 eingereicht. Diese Dokumente können hier heruntergeladen werden.
- Ansicht 61. Änderung des Flächennutzungsplans "Militärgelände Elmpt", siehe, zie HIER NL, HIER DE, HIER DE
Anhänge
- Anhang 1
J. Mülders, 16-10-2023, Beurteilung Verkehrsgutachten FNP 61, zie HIER - Anhang 2
Knut haverkamp, 28-09-2023, Immissionsschutzgutachten der accon Environmental Consultants vom 26.07.2023 die Umnutzung des ehemaligen Militärflughafens in Niederkrüchten-Elmpt, zie HIER - Anhang 3
FF Advies, 18-10-2023, AERIUS-Berechnungshinweis zur Verkehrszunahme durch Umnutzung des Militärgeländes Elmpt, siehe HIER - Bijlage 4.
Fragen von Grünes Grenzland zu den Kriterien für eine verantwortungsvolle und zeitgemäße Planung von Gewerbegebieten an die Ratsfraktionen in Niederkrüchten, siehe HIER

Zur Einsichtnahme auslegen
Die öffentliche Anhörung zum Flächennutzungsplan für das Flughafengelände in Elmpt beginnt am 18. September 2023. Nach dem Baugesetzbuch kann nur eine begrenzte Anzahl von Behörden und "Trägern öffentlicher Belange" bis zum 3. November ihre Stellungnahmen abgeben. Zur Vorbereitung darauf kann jeder bereits jetzt alle von der Gemeinde veröffentlichten Unterlagen lesen:
Über die oben genannten Behörden und "Einrichtungen von öffentlichem Interesse" werden wir versuchen, größtmöglichen Einfluss auszuüben, um das unselige Vorhaben zu stoppen.
Der unmittelbare Grund für die Einleitung dieses neuen Verfahrens sind Änderungen des Flächennutzungsplans in zweierlei Hinsicht. So wird es zwei Grünflächen an ehemaligen Flugzeugunterständen geben und die Anbindung an die Autobahn wird in den angrenzenden Wald verlegt.

Erweiterung der Kläranlage Overhetfeld
Da ein unmittelbarer Zusammenhang mit der 61. Änderung des Flächennutzungsplans "Militärbereich Elmpt" besteht, haben wir 28.Oktober 2023 gegen die 70. Änderung des Flächennutzungsplans "Erweiterung GKA Overhetfeld" einen separaten Einspruch eingelegt, siehe HIER NL, HIER DE
Am 30. Juli 2024 haben wir erneut eine Stellungnahme abgegeben, siehe HIER NL, HIER DE
Denn im geänderten Plan liegt die Kläranlage weiterhin im Landschaftsschutzgebiet L07 Schwalmniederung.

Bebauungsplan Elm-131 ”Javelin Park Ost
Verfahren 2025
Wichtiger Erfolg in Elmpt: Bebauungsplan vorläufig vom Oberverwaltungsgericht ausgesetzt
28. April 2025, Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. gegen die Gemeinde Niederkrüchten zum Bebauungsplan Elmpt Ost, siehe
https://www.gruenes-grenzland.net/wp-content/uploads/2025/04/2025-04-28-Beschluss-ueber-einstweiligen-Rechtsschutzantrag.pdf
Der Schriftsatz wurde eingereicht.
Die Würfel sind gefallen: LNU hat rechtliche Schritte eingeleitet
Vielmehr beantragen wir eine Normenkontrolle, weil wir davon ausgehen, dass der bisher beschlossene Flächennutzungs- und Bebauungsplan gegen höherrangiges Recht verstößt. Dieser Antrag wurde durch den Anwalt der LNU beim Gericht in Münster eingereicht und vom Oberverwaltungsgericht angenommen.
Was die Windkraftanlagen betrifft, so müssen wir auch selbst wachsam sein. Sobald die Genehmigung erteilt ist, wird der Kreis Viersen sie veröffentlichen und wir können rechtliche Schritte einleiten. Derzeit wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Genehmigungsantrag für den geplanten Bau von 5 Windkraftanlagen auf der Start- und Landebahn des ehemaligen Militärflughafens vorbereitet.
Rechtsstreitigkeiten sind teuer, aber die Erfolgsaussichten sind hoch.
Vorerst können wir die Kosten für das Gerichtsverfahren tragen, aber da es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine Angelegenheit mit wenig Luft handeln wird, haben wir eine Spendenaktion gestartet,
sehe https://www.gruenes-grenzland.net/de/doneren-groen-grensland/
Wir werden Sie über die Fortschritte auf dem Laufenden halten.

Verfahren 2024
Bewertung und Abwägung der Ansichten Bebauungsplan Elm-131 „Javelin Park Ost“
Antwort von Grünes Grenzland
Die Gemeindeverwaltung Niederkrüchten hat Ende August 2024 alle eingereichten Stellungnahmen, einschließlich der von Grünes Grenzland, analysiert und bewertet. Leider müssen wir feststellen, dass die Gemeinde trotz ihrer umfassenden Antwort viele unserer Einwände zu Unrecht ignoriert hat.

Ungerechtfertigte Verdoppelung des Naturausgleichs in Versiegelte Flächen /
Natuurcompensatie onterecht verdubbeld in verharde oppervlakten
So behauptet die Gemeinde beispielsweise, dass es keine Probleme mit Stickstoffemissionen in niederländische Natura-2000-Gebiete gibt, während die niederländischen Normen deutlich überschritten werden. Ein weiteres Beispiel betrifft die Berechnung des erforderlichen Naturausgleichs: Sogenannte versiegelte Flächen werden fälschlicherweise doppelt gezählt. Dies hat nichts mit Ökologie zu tun, sondern ist durch den sturen Willen motiviert, das Projekt voranzutreiben.
Eine kurze Antwort auf die Interessenausgleich durch die Gemeinde finden Sie HIER-DE, HIER-NL
Auch die mehr als 900 Stellungnahmen der betroffenen Bürger werden nicht ernst genommen. Auf diese Weise wird die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Farce degradiert. Es ist daher logisch, dass ein Gerichtsverfahren folgen wird.
Es liegt eine Stellungnahme (25 06 2024) von Grünes Grenzland vor, die sich mit der Stellungnahme deckt, die wir bereits gegen die 61. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Niederkrüchten "Militärstandort Elmpt" eingereicht haben. Die damals vorgebrachten Einwände sehen wir als integralen Bestandteil des vorliegenden Dokuments. Allerdings haben wir nun weitere Schwerpunkte gesetzt, die sich vor allem auf die zu erwartende Austrocknung von Naturschutzgebieten beziehen. Außerdem konzentrieren wir uns auf den viel zu geringen Naturausgleich. Die Stellungnahme kann hier eingesehen werden:
Übersetzt mit DeepL.com (kostenlose Version)
Bebauungsplan Elm-131 ”Javelinpark Ost” Duits
Bebouwingsplan Elm-131 “Javelin Park Oost’’ Nederlands
Der BUND Niederkrüchten hat ein Flugblatt mit einem Einspruch erstellt, dem wir uns als Grünes Grenzland voll anschließen. Sie können es hier herunterladen. Kreuzen Sie an, welche Argumente Sie für zutreffend halten, tragen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse ein, unterschreiben Sie das Dokument und schicken Sie es bis zum 28. Juni 2024 an die Gemeinde Niederkrüchten.
Der detailliertere Einspruch von "Grünes Grenzland" wird demnächst ebenfalls auf der Website veröffentlicht werden.
Verfahren 2023
Eingabereaktionen 2023
Die Frist für die öffentliche Konsultation für das Industrie- und Gewerbekomplex Javelin Park ist am 16. Februar 2023, abgelaufen. Von den rund 90 Stellungnahmen, die nach unserem Kenntnisstand eingegangen sind, haben wir eine Zusammenfassung erstellt, siehe HIER
Zur Einsichtnahme auslegen 2023
Der vorliegende Bebauungsplan umfasst die erste Phase der Erschließung des Industrie- und Gewerbegebiets. Das Plangebiet umfasste rund 94 Hektar, davon rund 70 Hektar Industrie- und Gewerbeflächen. Es befindet sich nordöstlich des Grundstücks an der Roermonder Straße.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans konnte vom 5. Januar bis 15. Februar 2023 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Niederkrüchten, Laurentiusstr. 19, eingesehen werden.
Während des Beteiligungszeitraums waren die Planunterlagen außerdem einsehbar, sehe HIER.
Vom 5. Januar bis zum 15. Februar 2023 konnten sich alle Bürgerinnen und Bürger äußern.
Um Ihnen dabei zu helfen, haben wir eine Beispielansicht beigefügt. Diese können gefunden werden HIER .
Wir hatten auch einen Musterbrief erstellt, siehe HIER.
Übrigens können die Stellungnahmen auch in niederländischer Sprache eingereicht werden.

Regionalplan Düsseldorf
Neue Stellungnahme gegen 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD)
Neue Windenergiegebiete in der Grenzregion.
Zu den uns vorgelegten Plänen haben wir bereits mit Schreiben vom 27. August 2024 Stellung genommen.
Der Plan, der inzwischen vom Regierungspräsidium geändert wurde, wird derzeit erneut zur öffentlichen Beteiligung bis zum 22. April 2025 vorgelegt.
Wir haben auf die neuen Pläne mit gemischten Gefühlen reagiert. Einerseits freuen wir uns, dass der Standort Nie01-A im Elmpter Wald nördlich der Autobahn A52 weggefallen ist. Andererseits haben wir nach wie vor große Bedenken gegen den Standort am ehemaligen Flughafen in Elmpt. In unserem beigefügten Einspruch erläutern wir, warum, siehe https://www.gruenes-grenzland.net/wp-content/uploads/2025/04/RPD-18.A-2025-grgr-LNU-DE-09.04.2025.docx

Stellungnahmen gegen die 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD)
Neue Windenergiegebiete in der Grenzregion
Grünes Grenzland und der Natur- und Umweltverband Limburg sind wegen der Auswirkungen auf den Nationalpark de Meinweg und den Elmpter Wald sehr besorgt.
Der Regionalplan Düsseldorf stellt Gebiete dar, in denen ein Ausbau der Windenergie möglich ist. Einige der potenziellen Standorte liegen in der Nähe der Landesgrenze, siehe lila Flächen auf der Karte.

Mit dieser Stellungnahme vom 27.08.2024 möchten wir unsere Bedenken hinsichtlich einer möglichen Ausweisung mehrerer Gebiete und sogar bevorzugter Gebiete in oder in unmittelbarer Nähe der Naturschutzgebiete Elmpter Schwalmbruch, Elmpter Wald und Meinweg, die alle im Herzen des Internationalen Grenzparks Maas-Swalm-Nette liegen, zum Ausdruck bringen. Es handelt sich um die folgenden Gebiete: Nie01-A_Alternative, Nie02, Nie03, Nie04, Nie05-Alternative und Nie06.
Aufgrund der Bedeutung für Natur und Landschaft konzentrieren wir uns jedoch auf die Standorte westlich von Elmpt in der Gemeinde Niederkrüchten. Außerdem sind dies die Standorte, an denen es derzeit noch keine Windenergieanlagen gibt, was bedeutet, dass wir Nie04 und Nie06 ausschließen.
Für die vier verbleibenden Standorte sind wir der Meinung, dass sie weder als Windenergiegebiet (WEB) noch überhaupt als Beschleunigungsgebiet ausgewiesen werden sollten.

De belangrijkste reden is dat Nie01-A, Nie02, Nie03, en Nie05-alternatief op zeer korte afstand van het het Vogelschutzgebiedt VSG DE-4603-401 “Schwalm-Nette-Platte mit Grenzwald u. Meinweg zijn gesitueerd en dat significante aantasting van de soorten van het vogelreservaat die onder de instandhoudingsdoelstelling vallen, niet kan worden uitgesloten, vooral omdat aan de voorwaarde om maatregelen te nemen die de schade moet voorkomen danwel beperken , niet kan worden voldaan.
Eine ausführliche Begründung finden Sie in der Ansicht, siehe hier.
Unsere Ansicht wird übrigens auch von der LNU geteilt, siehe hier
Erfreulicherweise steht auch der Kreis Viersen den von uns kritisierten Loktionen sehr kritisch gegenüber, siehe hier
Auch die Stellungnahme des Kreises zeigt einmal mehr die Unvereinbarkeit des Javelinparks mit den geplanten Windkraftanlagen, die zum Teil sogar in den reservierten Naturausgleichsflächen stehen.
Regionalplan Köln
Änderung des Regionalplans des Regierungsbezirks Köln, zweiter Planentwurf.
Stellungnahmen zur möglichen Reaktivierung von Bahnstrecken im Raum Wegberg
Wir haben unsere Bedenken zum Regionalplan Köln hinsichtlich der möglichen Reaktivierung der Bahnstrecke Dahlhem-Elmpt geäußert. Denn diese Trasse würde wertvolle Naturräume wie den Meinweg und den Elmpter Wald durchschneiden.
Interessanterweise geht aus den zugrundeliegenden Unterlagen hervor, dass es eine Anfrage der Düsseldorfer Regionalplaner an ihre Kölner Kollegen gibt, diese Strecke wegen ihrer Anbindung an das geplante Industriegebiet in Elmpt als Änderung des bisherigen Kölner Regionalplans aufzunehmen. Eine tatsächliche Realisierung kann daher aufgrund dieses Interesses angenommen werden.
Unsere Ansicht finden Sie hier.
Abschlussbericht der internationalen Untersuchung: "Kaum ein Limburger wird im Gewerbegebiet Elmpt arbeiten".
Die seit langem erwartete grenzüberschreitende Studie hat endlich (Februari 2024) das Licht der Welt erblickt. Der Bericht mit dem Titel "Auswirkungen und Folgen der Entwicklung des Energie- und Gewerbeparks Elmpt für die umliegenden niederländischen und deutschen Gemeinden" wurde von der Gemeinde Niederkrüchten zusammen mit den benachbarten deutschen und niederländischen Gemeinden Brüggen, Schwalmtal, Wegberg, Beesel, Roermond und Roerdalen sowie dem Kreis Viersen erstellt. Den Bericht über "Gewerbegebiet, Arbeitskräfte, Verkehr und Mobilität" finden Sie Hier HIER (Duits) of HIER (Nederlands) vinden.

Was uns aufgefallen ist
Umwelt und Grünflächen
Obwohl Umwelt und Grünflächen kurz angesprochen werden, fehlt es an konkreten Maßnahmen zum Schutz der bestehenden biologischen Vielfalt. Das Fehlen von Artenschutz und spezifischen Aktionspunkten ist enttäuschend.
Mobilität
Auch die Mobilitätspläne lassen viel zu wünschen übrig. Zwar wird immer wieder von Multimodularität gesprochen, doch in der Praxis scheint dieser Ansatz nicht umgesetzt zu werden. Der Vorschlag, eine Bahnstrecke über Dahlheim zu bauen, stößt auf praktische Hindernisse und scheint wirtschaftlich nicht tragfähig zu sein. Außerdem ist die räumliche Perspektive, die Niederkrüchten zwischen den Häfen von Antwerpen und Duisburg ansiedelt, geradezu naiv.
Das Mobilitätskonzept dreht sich um die vier V's: Vermeiden, Verträglich gestalten, Vernetzen und Verlagern. Während diese Prinzipien theoretisch aufgegriffen werden, fehlt es an der konkreten Umsetzung im Planungsprozess und in der täglichen Praxis. Nimmt man sie jedoch ernst, würde das Industriegebiet in die Nähe eines Bahnhofs, eines Hafens und einer Stadt mit ausreichend Arbeitsplätzen verlagert werden. Das würde mindestens drei Viertel des Verkehrs vermeiden und die Natur weniger schädigen.
Arbeitsmarkt
Der größte Engpass besteht auf dem Arbeitsmarkt. Es gibt jedoch keinen konkreten Aktionsplan zur Lösung dieses Problems. Der zunehmende Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, der zum Teil auf die Überalterung der Bevölkerung zurückzuführen ist, bleibt unbeantwortet. Die Sorge um den Wettbewerb in der Region und die Angst vor dem Scheitern von Projekten bleibt unbeantwortet. Außerdem wird kaum ein Limburger in dem Gewerbegebiet arbeiten.
Aufsicht
Die Aufsichtsverantwortung von Verdion über das gesamte Projekt und dessen Nutzung, einschließlich der Ausgleichsflächen, erscheint unrealistisch. Es stellt sich die Frage, wer für die Einhaltung dieser Vereinbarungen verantwortlich ist, insbesondere im Hinblick auf die Erfüllung der Vereinbarungen zur Realisierung der (Natur-)Ausgleichsflächen
Schlussfolgerung
Alles in allem bietet der Plan keine konkreten Lösungen für die festgestellten Probleme. Die Feststellung, daß es keine Alternative zu dem vorgeschlagenen Standort gibt, erscheint verfrüht und verhindert die Berücksichtigung anderer potentieller Standorte.

Plakate, Postkarten und Banner
Hier können Sie unsere Poster, Postkarten und Banner herunterladen. Inzwischen sind drei der sechs Postkarten in der Gemeinde Niederkrüchten von Tür zu Tür verteilt worden.












Flugblatt
Hier können Sie unser Faltblatt (März 2022) herunterladen


Petition
Eine Petition wurde im Dezember 2024 vom BUND Niederkrüchten gestartet, siehe https://chng.it/yf6tCbr2HP
Windturbinen Elmpt
Weitere Informationen zu den Plänen finden Sie unter https://www.gruenes-grenzland.net/energiepark/
Konsultation von Naturschutzorganisationen
Bis zum 12. Februar 2025 können anerkannte Naturschutzverbände beim Kreis Viersen Stellungnahmen gegen den geplanten Bau von fünf Windkraftanlagen auf der Start- und Landebahn des ehemaligen Militärflughafens in unmittelbarer Nähe zu einem Vogelschutzgebiet abgeben. Davon wird auch das LNU (landes büro der Natuschutzverbände NRW) Gebrauch machen. Eine erste Durchsicht der uns vorliegenden Unterlagen zeigt gravierende Mängel. Wir wollen dies am Beispiel des Ziegenmelkers verdeutlichen, einer für dieses Vogelschutzgebiet charakteristischen, gefährdeten und gegenüber der geplanten Entwicklungen in Elmpt sehr empfindlichen Art.

Hauptmängel:
1. Fehlen von Reviere nördlich der Landebahn
Die von Lange (2018), Sommerhage (2020) und Smeets (2023) kartierten Ziegenmelker-Reviere sind auf der Karte als rote Punkte dargestellt. Im aktuellen Erhebungsbericht sind jedoch nur die südlichen Gebiete (blau dargestellt) enthalten, was problematisch ist, da die Ziegenmelkerpopulation als Ganzes bewertet werden sollte. Die Nichtberücksichtigung der nördlichen Gebiete vermittelt ein falsches und unvollständiges Bild von der Größe und Verteilung der Population sowie von den Auswirkungen der geplanten Maßnahmen.
2. Fehlender Einbezug relevanter kumulativer Effekte
In der genannten Karte sind auch die Ausgleichsflächen für den Ziegenmelker eingezeichnet, die mindestens 500 Meter von den Windkraftanlagen entfernt liegen, um negative Auswirkungen zu minimieren. Erweitert man diese Pufferzonen nach Norden, so zeigt sich, dass nicht nur vier Nachtschwalbenreviere, sondern auch die geplanten Naturausgleichsflächen des Verdion-Speerparks in den Einflussbereich der Anlagen fallen. Dies ist problematisch, da diese Gebiete ebenfalls als Ausgleichsflächen für den Ziegenmelker ausgewiesen sind. Obwohl das Gutachten Minderungsmaßnahmen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung vorschlägt, wie z.B. eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung und eine Bauwerksbeleuchtung mit einem Abstrahlwinkel von -2°, zeigt der Bebauungsplan Elmpt Ost, dass Verdion keine ausreichenden Maßnahmen ergreift oder ergreifen kann. Insbesondere die Logistikbranche stellt ein großes Problem dar, da die LKW-Standorte die ganze Nacht über beleuchtet sind.
Darüber hinaus werden andere mögliche kumulative Auswirkungen, wie z. B. die Lärmbelästigung, nicht berücksichtigt. Die Schlussfolgerung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, um den Ziegenmelker zu erhalten, ist daher sehr voreilig. Ohne eine umfassende Analyse der kumulativen Gesamtwirkung kann diese Schlussfolgerung nicht begründet werden.

3. Naturkompensationsmaßnahmen: eine Mogelpackung
Als Ausgleich für den Verlust von geeignetem Lebensraum für den Ziegenmelker wurde innerhalb des Vogelschutzgebietes (VSG) eine Ausgleichsfläche ausgewiesen, auf der eine mindestens 4,5 Hektar große Waldwiese angelegt werden soll. Während dies auf den ersten Blick eine positive Initiative zu sein scheint, stellt sich die Frage, ob das VSG nicht ohnehin, unabhängig von den Ausgleichsverpflichtungen, als Lebensraum für den Ziegenmelker geeignet gemacht werden sollte.
Tatsächlich werden im nahe gelegenen nördlichen Brachter Wald verschiedene Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Naturverbesserung durchgeführt, ohne dass hier eine Ausgleichsverpflichtung besteht. Die Ausweisung der regulären Maßnahmen zur Naturpflege als Kompensationsmaßnahme innerhalb eines VSG lenkt daher vom eigentlichen Ziel der Kompensation ab. Sie wirkt eher wie eine Abwälzung der Verantwortung als ein ernsthafter Versuch, den Verlust an geeignetem Lebensraum für den Ziegenmelker tatsächlich zu kompensieren.
Diese drei großen Mängel führen dazu, dass die Auswirkungen des Projekts auf die Ziegenmelkerpopulation unterschätzt werden und die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht hinreichend begründet sind.
Die vollständige Eingabe des Landesbüro der Naturschutzverbände NRW kan hier gefunden werden::
https://www.gruenes-grenzland.net/wp-content/uploads/2025/02/STN_LaBue_WEA_Elmpt.pdf